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Rechtliches

Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Kulturfabrik Koblenz GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ – und dem Kunden.

Kartenbestellung und –verkauf, Späteinlass

Mit der Kartenbestellung bzw. dem –kauf beim Veranstalter akzeptiert der Kunde die AGB des Veranstalters.

  • Die Preise verstehen sich als Endpreise (ggf. zzgl. Porto). Wenn die Zahlart „Überweisung“ vereinbart wurde, erfolgt die Zusendung der Karten erst nach Zahlungseingang. Die Versendung der Tickets oder Gutscheine erfolgt auf Risiko des Bestellers. Ausnahmen liegen im Ermessen des Veranstalters.
  • Umtausch oder Rückerstattung von Eintrittskarten ist nur bei Veranstaltungs­änderungen, bzw. Veranstaltungsausfall möglich.
  • Beim Erhalt der Eintrittskarten sind die Kartenaufdrucke (Vorstellung, Preisgruppe, Datum) sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
  • An der Tageskasse kommen die Restkarten eine halbe Stunde vor Veranstaltungs­beginn zum Verkauf. Hinterlegte Karten müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt abgeholt sein, ansonsten gehen sie wieder in den freien Verkauf und es besteht kein Anspruch mehr auf diese Karten. An der Tageskasse wird ggf. ein Aufschlag pro Karte berechnet. Es besteht keine Verpflichtung, ein Kartenkontingent für die Tageskasse zu reservieren.
  • Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird seitens des Veranstalters kein Ersatz gewährt.
  • Bei verspätetem Erscheinen entscheidet das Türpersonal über den Nacheinlass.
  • Die Eintrittskarten sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten jederzeit vorzuzeigen.
  • Ermäßigungen: Bei Veranstaltungen des Veranstalters Kulturfabrik gilt der ausgewiesene ermäßigte Preis bei Vorlage eines Berechtigungsausweises für SchülerInnen, StudentInnen, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose, Behinderte und evm-Voreilskarten-Inhaber.
    Schwerbehinderte, die der Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bedürfen, zahlen den ermäßigten Kartenpreis. Die Begleitperson ist frei.
    Ermäßigungsausweise sind beim Einlass zur Veranstaltung bei Aufforderung vorzuzeigen.

Veranstaltungsverlegung, -absage, Open-Air-Veranstaltungen, Sichtbehinderung

  • Bei genereller Absage der Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der gezahlte Preis abzüglich VVK- und System-Gebühren, sowie weitere ggf vom Ticketportal erhobene Serviceentgelte vom Veranstalter erstattet.
  • Alternativ kann ein Gutschein in Höhe des gezahlten Eintrittspreises ausgestellt werden oder unter Anrechnung des gezahlten Preises eine Umbuchung auf eine andere Vorstellung erfolgen.
  • Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden, es sei denn, es wurden weniger als 45 Spielminuten erreicht.
  • Der Veranstalter behält sich vor, den Beginn einer Veranstaltung aus wetterbedingten Gründen zeitlich zu verschieben.
  • Open-Air-Veranstaltungen, bei denen nicht ausdrücklich eine Ausweichspielstätte angegeben wird, finden auch bei unsicherer Wetterlage statt. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden mit Regencapes zu versorgen.
  • Bei Veranstaltungen mit freier Platzwahl berechtigt eine schlechte Sicht weder zur Minderung noch zum Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
  • Bei als „unbestuhlt“ ausgewiesenen Veranstaltungen werden einige Stühle für Notfälle vorgehalten.

Bild- und Tonaufnahmen

  • Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen
  • Der Kunde nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten des Veranstalters jederzeit gemacht und veröffentlicht werden können.

Sonstiges

  • Die Haftung für Sach- und sonstige Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass den Veranstalter Vorsatz oder grobe Fährlässigkeit trifft.
  • Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Artikeln, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen, und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt.
  • Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der Veranstalter oder Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen, ohne dass dieser eine Teil-Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte.
  • Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt
  • Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Besucher den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt oder gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt.
  • Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters sowie deren ungenehmigter Verkauf wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Koblenz.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleiben die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand 18.09.2023